VW-Prozess: Ex-Manager scheitern mit Klagen nach Datenlecks an Behörden
VW-Manager fordern Millionen - Rechtsstreit um Kündigungen - VW-Prozess: Ex-Manager scheitern mit Klagen nach Datenlecks an Behörden
Volkswagen befindet sich in einem Rechtsstreit mit zwei ehemaligen Führungskräften über deren Entlassungen und Millionenklagen auf Schadensersatz. Im Mittelpunkt des Konflikts stehen Vorwürfe, dass die beiden vertrauliche Unternehmensdokumente an Medien und die Ausländerbehörde weitergegeben haben. Ein Arbeitsgericht hat nun in einem Fall entschieden, während der zweite noch untersucht wird.
Das Arbeitsgericht Braunschweig bestätigte kürzlich die Kündigung eines Managers, nachdem dieser interne Prüfberichte an das Landeskriminalamt (LKA), die deutsche Landesbehörde für Strafverfolgung, weitergeleitet hatte. Die Richter gaben Volkswagen recht, dass dieses Vorgehen gegen die Pflicht zur Wahrung der Unternehmensinteressen verstoße habe. Allerdings urteilte das Gericht auch, dass die fristlose Kündigung – also die sofortige Beendigung ohne Vorwarnung – unwirksam sei, weil der Autokonzern die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist für eine solche Maßnahme versäumt hatte.
Beide Führungskräfte hatten zuvor in einer VW-Abteilung gearbeitet, die nach dem Diesel-Abgasskandal 2015 eingerichtet worden war, um internes Fehlverhalten zu untersuchen. Der Fall dreht sich um unbefugte Weitergaben von Unterlagen im Zusammenhang mit den Modellen Crafter und Grand California. Volkswagen besteht darauf, dass die Informationslecks einen schweren Vertrauensbruch darstellten und die Entlassungen damit gerechtfertigt seien.
Die Kündigung des zweiten Managers wird noch geprüft. Das Gericht wird nun Beweise sammeln, um zu klären, ob seine Entlassung rechtmäßig war. Unterdessen fordern die beiden ehemaligen Führungskräfte Millionen an Entschädigung; eine Berufungsverhandlung ist für den 24. April am Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover angesetzt.
Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass Volkswagen seit dem Skandal 2015 seine Hinweisgeber-Richtlinien oder Kontrollsysteme reformiert hat. Damals hatten Behörden die VW-Zentrale durchsucht und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Tests durchgeführt, doch öffentlich dokumentierte Änderungen bei den internen Meldesystemen blieben aus.
Das Urteil bestätigt Volkswagens Position, dass die unbefugten Weitergaben durch die Manager gegen deren Verpflichtungen verstießen. Die versäumte Frist für die fristlose Kündigung erschwert jedoch das rechtliche Ergebnis. Mit einem noch anhängigen Fall und einer bevorstehenden Berufung bleibt der Streit ungelöst – ebenso wie die grundsätzliche Frage, wie der Konzern mit internen Hinweisgebern umgeht.
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