17 March 2026, 16:35

Brandenburg führt scharfe Geldstrafen für Abgeordnete ein – Opposition droht mit Klage

Ein offenes altes Buch mit dem Titel "Vorträge über die Verfassung und Gesetze Englands mit einem Kommentar zur Magna Charta und Illustrationen vieler englischer Gesetze", das eine Seite mit schwarzer Tinte zeigt.

Gedacht: Bußgeld für harte Disziplinarmaßnahmen - AfD will Beschwerde einlegen - Brandenburg führt scharfe Geldstrafen für Abgeordnete ein – Opposition droht mit Klage

Der Brandenburger Landtag hat neue Regeln eingeführt, die Geldstrafen für Abgeordnete vorsehen, die die parlamentarischen Abläufe stören. Nach den Änderungen kann Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) nun ohne vorherige Warnung Bußgelder von bis zu 500 Euro verhängen. Der Schritt hat für Kontroversen gesorgt – Oppositionsparteien kündigten an, die Entscheidung gerichtlich anzufechten.

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Die regierende SPD-CDU-Koalition setzte die Änderungen durch und begründete dies mit der Notwendigkeit, schwere Verstöße gegen die parlamentarische Ordnung zu ahnden. Aus den offiziellen Protokollen geht hervor, dass in den vergangenen fünf Jahren 28 AfD-Abgeordnete formelle Rügen oder Sanktionen erhielten, darunter 15 Ordnungsrufe, neun zeitweilige Ausschlüsse und vier weitere disziplinarische Maßnahmen. Bei Wiederholungstatbeständen innerhalb von sechs Monaten drohen nun Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.

Die AfD verurteilte die Strafen als Angriff auf die Meinungsfreiheit und als Versuch, oppositionelle Stimmen zum Schweigen zu bringen. Der parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch verteidigte den konfrontativen Stil seiner Partei, während die Fraktion ankündigte, die Regeln vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Zudem lehnt sie die rückwirkende Anwendung der Bußgelder ab.

Die linksgerichtete BSW-Fraktion, die zuvor mit der SPD verbündet war, hatte ähnliche Vorhaben in der Vergangenheit blockiert. Nun argumentiert sie, dass parlamentarische Debatten frei von finanziellen Sanktionen bleiben müssten. Unterdessen verweist die SPD-CDU-Koalition auf bestehende Strafsysteme in anderen Landesparlamenten und im Bundestag, wo Bußgelder bis zu 4.000 Euro möglich sind.

Die neuen Regeln räumen der Landtagspräsidentin die sofortige Befugnis ein, Geldstrafen zu verhängen. Während die Koalition betont, die Maßnahmen dienten der Aufrechterhaltung der Ordnung, werfen Gegner ihr vor, die demokratische Debatte einzuschränken. Die Klage der AfD wird zeigen, ob die Strafen Bestand haben oder zurückgenommen werden müssen.

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