Trotz interner Warnungen: Deutschland weist Asylsuchende an der Grenze ab
Alex FlantzTrotz interner Warnungen: Deutschland weist Asylsuchende an der Grenze ab
Deutschlands umstrittene Praxis, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen, steht seit Langem in der eigenen Regierung auf wackeligen juristischen Füßen. Interne Dokumente mit einem Umfang von über 1.300 Seiten belegen, dass Beamte wiederholt vor den rechtlichen Risiken der Maßnahme warnten. Trotz dieser Bedenken wurde die Regelung im Mai 2025 unter Innenminister Alexander Dobrindt offiziell eingeführt.
Erste Warnungen vor den Gefahren der Praxis gab es bereits im August 2024. Die Abteilung B 2 des Ministeriums wies darauf hin, dass Grenzabweisungen "erhebliche rechtliche und politische Risiken" bergen würden. Nur einen Monat später bezeichnete ein Beamter den Ansatz in einer Unterrichtung an die damalige Innenministerin Nancy Faeser als "potenziell brisant" und "nach EU-Recht rechtlich nicht haltbar".
Bis Januar 2025 räumte das Ministerium ein, dass eine mögliche Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mindestens neun Monate in Anspruch nehmen würde. Dennoch äußerte die Europa-Rechtsabteilung des Hauses noch im März 2025 Zweifel daran, ob die Praxis mit den EU-Vorgaben vereinbar sei.
Am 7. Mai 2025 unterzeichnete Dobrindt schließlich die Weisung, die Grenzbeamten ermächtigte, Asylbewerber zurückzuweisen. Das Ministerium betonte, solche Abweisungen seien nur bei einer "extremen Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit" zulässig. Interne Unterlagen aus dieser Zeit zeigen jedoch, dass es keine belastbaren Daten für eine solche Krise gab.
Seit Inkrafttreten der Regelung werden monatlich durchschnittlich 113 Asylantragsteller an der Grenze abgewiesen. Während einige Bundesländer und Flüchtlingsräte die Maßnahme ablehnen oder befürworten, gibt es keine umfassende Übersicht darüber, wie viele Betroffene rechtliche Schritte eingeleitet haben.
Die Praxis wird nun seit über einem Jahr angewendet – trotz anhaltender rechtlicher Vorbehalte. Die Behörden weisen weiterhin Asylsuchende an der Grenze zurück, obwohl selbst interne Bewertungen des Ministeriums die Rechtmäßigkeit infrage stellen. Die langfristigen Folgen hängen maßgeblich von möglichen Urteilen auf EU-Ebene ab.






