Teilrente: So klappt der gleitende Übergang in den Ruhestand ohne Einkommensgrenze
Adem SeidelTeilrente: So klappt der gleitende Übergang in den Ruhestand ohne Einkommensgrenze
Teilrente ermöglicht flexibleren Übergang in den Ruhestand
Seit 2017 können Beschäftigte zwischen 10 und 99,99 Prozent ihrer gesetzlichen Rente beziehen, während sie weiterhin berufstätig sind. Diese Option eignet sich besonders für Menschen, die einen schrittweisen Ausstieg aus dem Erwerbsleben bevorzugen – statt eines abrupten Endes.
Besonders attraktiv ist das Modell in Branchen mit Fachkräftemangel, in denen flexible Arbeitszeiten oder projektbezogene Tätigkeiten verbreitet sind. Antragsberechtigt ist, wer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat – also 67 Jahre für alle, die 1964 oder später geboren wurden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auch ein vorzeitiger Bezug ab 63 möglich.
Wer seine Teilrente vorzeitig in Anspruch nimmt, muss mit einem Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat für den ausgezahlten Anteil rechnen. Wer etwa mit 63 die Hälfte der Rente bezieht, hat auf diesen Teil eine Kürzung von 7,2 Prozent. Allerdings wird der steuerfreie Rentenfreibetrag im ersten Auszahlungsjahr festgeschrieben, was langfristige Steuervorteile bringen kann.
Seit Anfang 2023 gibt es zudem keine Hinzuverdienstgrenze mehr für diejenigen, die eine vorgezogene Rente beziehen und weiterarbeiten. Diese Änderung erleichtert die Kombination von Erwerbseinkommen und Rentenbezug. Selbst der Verzicht auf nur 0,01 Prozent der Rente kann sich lohnen – insbesondere, wenn man Angehörige unterstützt.
Das Teilrentenmodell ermöglicht Arbeitnehmern einen sanfteren Übergang in den Ruhestand und hilft gleichzeitig Unternehmen, erfahrene Fachkräfte in Mangelsektoren zu halten. Ohne Einkommensobergrenze und mit flexiblen Bezugsoptionen können immer mehr Menschen Berufstätigkeit und Rentenbezug besser vereinbaren.






