17 April 2026, 06:34

Stadtbibliothek Lünen senkt Gebühren und erweitert Öffnungszeiten ab April 2023

Außenansicht der Newharbinger Öffentlichen Bibliothek in San Francisco, Kalifornien, mit einem Schild, einem Metallzaun, einem Weg, Pflanzen, Bäumen und einem bewölkten Himmel.

Stadtbibliothek Lünen senkt Gebühren und erweitert Öffnungszeiten ab April 2023

Stadtbibliothek Lünen passt Gebühren und Öffnungszeiten ab 1. April 2023 an

Ab dem 1. April 2023 gelten in der Stadtbibliothek Lünen neue Gebühren und erweiterte Öffnungszeiten. Die Änderungen umfassen angepasste Mitgliedsbeiträge, längere Zugangszeiten sowie ein besonderes Angebot für Paare. Sowohl Erwachsene als auch ermäßigte Nutzergruppen müssen mit veränderten Jahresgebühren rechnen.

Ab nächsten Monat zahlen Erwachsene für den Bibliotheksausweis jährlich 20 Euro – eine Reduzierung gegenüber dem bisherigen Satz. Ein ermäßigter Beitrag von 10 Euro gilt für Studierende, Auszubildende, Hochschüler:innen, Empfänger:innen von Sozialleistungen sowie Inhaber:innen eines Ehrenamtsausweises oder der JULEICA-Jugendleiter-Card. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können die Bibliothek weiterhin kostenfrei nutzen.

Neu eingeführt wird ein Partner-Tarif: Verheiratete oder in gemeinsamer Haushaltsgemeinschaft lebende Paare mit derselben Meldeadresse können sich künftig gemeinsam für 25 Euro pro Jahr anmelden. Beide Personen erhalten einen eigenen Ausweis, die Registrierung für diesen Tarif muss jedoch persönlich erfolgen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Auch die Öffnungszeiten werden ausgeweitet: Die Bibliothek hat künftig dienstags, donnerstags und freitags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Samstags stehen die Türen von 10 bis 13 Uhr offen.

Einzelne Bibliotheksausweise können weiterhin online beantragt werden. Wer über ein BundID-Konto mit Online-Ausweisfunktion verfügt, kann den Vorgang über das Serviceportal der Stadt Lünen abschließen.

Die neuen Gebühren und verlängerten Öffnungszeiten treten am 1. April in Kraft. Bürger:innen können je nach Bedarf zwischen Einzel-, Ermäßigungs- oder Partner-Mitgliedschaften wählen. Die Online-Beantragung bleibt für Inhaber:innen eines BundID-Kontos möglich.

Quelle