Regierung prüft Streichung der Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen
Adem SeidelRegierung prüft Streichung der Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen
Die deutsche Regierungskoalition prüft derzeit die Abschaffung einer Steuervergünstigung für handwerkliche Haushaltsdienstleistungen. Die aktuelle Förderung ermöglicht es Haushalten, bis zu 20 Prozent der Handwerkerkosten von der Steuer absetzen – mit einer jährlichen Obergrenze von 6.000 Euro. Beamte des Finanzministeriums haben bereits Gespräche mit Wirtschaftsverbänden aufgenommen, um die möglichen Folgen einer Streichung der Förderung abzuschätzen.
Durch die Steuerermäßigung können Privatpersonen jährlich bis zu 1.200 Euro zurückerhalten. Der Abzug gilt für anrechenbare Handwerksleistungen wie Renovierungen oder Reparaturen. Das Bundesfinanzministerium wollte sich jedoch weder zu den Berichten über eine mögliche Abschaffung äußern noch diese dementieren.
Abgeordnete der Koalition haben inzwischen Kontakt zu Branchenverbänden aufgenommen, um deren Einschätzung einzuholen. Ziel ist es, die Auswirkungen einer Streichung des Steuerbonus auf Unternehmen und Verbraucher besser zu verstehen. Gleichzeitig betonen führende Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass ihnen keine konkreten Pläne zur Beendigung der Förderung bekannt seien.
Eine endgültige Entscheidung über die Zukunft der Steuervergünstigung steht noch aus. Sollte die Förderung gestrichen werden, würden Haushalte eine finanzielle Entlastung von bis zu 1.200 Euro pro Jahr verlieren. Zudem könnte sich die Nachfrage nach Handwerksleistungen für betroffene Unternehmen verändern.






