Mainz verschiebt Beherbergungssteuer auf Gäste – Unternehmen entlastet
Die Stadtverwaltung von Mainz hat ihre geplanten Regelungen zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen verlagern die Steuerpflicht von den Unternehmen auf die Gäste. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Stadtrat.
Die überarbeitete Satzung stellt klar, dass Besucher – und nicht Hotels oder Vermieter – die Abgabe zu entrichten haben. Mit dieser Anpassung soll die Einhaltung der Vorschriften für lokale Betriebe vereinfacht werden.
Eine Übergangsregelung schützt Unternehmen mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden. Diese Betriebe bleiben bis zum 31. März 2027 von der Zahlungspflicht befreit.
Bevor der Entwurf dem Stadtrat vorgelegt wird, muss er zunächst den Finanz- und Hauptausschuss passieren. Die Prüfung ist für den 6. Mai 2026 angesetzt. Bei einer Zustimmung treten die neuen Regeln nach Abschluss der Ausschussbewertung in Kraft. Unternehmen mit älteren Verträgen hätten dann fast ein Jahr Aufschub, bevor die Steuer für sie greift. Die letzte Entscheidung über den Vorschlag obliegt dem Stadtrat.






