08 June 2026, 20:23

Gericht stoppt Linkspartei: AfD-Abgeordnete gewinnen Streit um Parkinson-Vorwürfe

Die Linke darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Linkspartei: AfD-Abgeordnete gewinnen Streit um Parkinson-Vorwürfe

Ein Rechtsstreit zwischen der Linkspartei und Abgeordneten der Alternative für Deutschland (AfD) in Mecklenburg-Vorpommern ist mit einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock beendet worden. Demnach dürfen zwei Kreisverbände der Linkspartei Teile einer Pressemitteilung nicht länger verbreiten, in der AfD-Politikern vorgeworfen wurde, die Parkinson-Symptome eines Abgeordneten verspottet zu haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vorwürfe, die während einer Landtagssitzung im April 2025 erhoben worden waren.

Der Konflikt hatte begonnen, als der Linken-Politiker Dirk Bruhn im April 2025 behauptete, zwei AfD-Abgeordnete hätten während einer Parlamentsdebatte seine Parkinson-Symptome nachgeahmt. Die Linkspartei nahm diese Vorwürfe später in eine Pressemitteilung auf. Daraufhin beantragten dreizehn AfD-Abgeordnete eine einstweilige Verfügung mit der Begründung, die Aussagen seien unwahr und rufschädigend.

Das Gericht prüfte, ob die Vorwürfe belegbar seien. Die Richter stellten fest, dass keine Zeugen die Darstellung der Linkspartei stützten. Zwar sei die Aussage weder überwiegend wahr noch unwahr, doch ihre Veröffentlichung verletze dennoch die persönlichen Rechte der AfD-Abgeordneten. Zwar räumte das Gericht ein, dass Politiker schärfere Kritik ertragen müssten, zog aber eine Grenze bei unbegründeten persönlichen Angriffe.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Ein früheres Urteil hatte den Antrag der AfD teilweise abgelehnt und einen Satz der Pressemitteilung weiterhin zugelassen. Die jüngste Entscheidung verbietet der Linkspartei jedoch, die meisten der umstrittenen Passagen zu wiederholen. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung, während der Abgeordnete Thore Stein der Linkspartei vorwarf, „falsche Behauptungen“ zu verbreiten, um politische Gegner zu diffamieren.

Das Urteil untersagt den beiden Kreisverbänden der Linkspartei, die umstrittenen Aussagen erneut zu verbreiten. Die Richter stützten ihre Entscheidung auf die fehlenden Beweise und den Schutz vor grundlosen persönlichen Angriffen. Der Fall setzt damit ein Zeichen für die Grenzen politischer Kritik in öffentlichen Stellungnahmen.

Quelle