Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Strafen der Kommission
Nadeschda PärtzeltDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Strafen der Kommission
Deutschland hat die EU-Frist zur Einführung strengerer Lohntransparenzgesetze verpasst und verstößt damit gegen europäische Vorschriften. Dem Land droht nun ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission. Die bisherigen Regelungen in Deutschland haben wenig dazu beigetragen, die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern zu schließen – sie bleibt größer als der EU-Durchschnitt.
Die neue EU-Richtlinie zur Lohngerechtigkeit hätte eigentlich am Montag in Kraft treten sollen, doch Deutschland hat sie noch nicht umgesetzt. Demnach müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten künftig regelmäßig Daten zu geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschieden veröffentlichen. Arbeitnehmer erhalten zudem das Recht, Gehaltsinformationen für vergleichbare Positionen anzufordern – aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
Bisher erlaubt das deutsche Entgeltransparenzgesetz von 2017 Arbeitnehmern lediglich, Gehaltsvergleiche innerhalb des eigenen Unternehmens anzufragen. Eine Studie aus dem Jahr 2023 zeigte jedoch, dass nur wenige diese Möglichkeit nutzen – aus Angst vor negativen Konsequenzen oder Repressalien. Die verschärften EU-Regeln gehen weiter: Sie verbieten Arbeitgebern, nach früheren Gehältern zu fragen, und verpflichten sie, Startgehälter in Stellenausschreibungen offen zu legen.
In Deutschland beträgt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen 15,6 Prozent – deutlich mehr als der EU-Durchschnitt von 11,1 Prozent. Die Europäische Kommission führt diese Diskrepanz auf strukturelle Probleme zurück, darunter mangelnde Kinderbetreuungsangebote und anhaltende Klischees bei Einstellungen und Beförderungen. Die Bundesregierung hat nun zugesagt, die nationalen Vorschriften in den kommenden Monaten anzupassen; eine vollständige Umsetzung wird frühestens 2027 erwartet.
Durch die Verzögerung riskiert Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Sollten die neuen Regeln durchgesetzt werden, könnten Unternehmen gezwungen sein, Lohnungleichheiten offener anzugehen. Bisher bleiben die bestehenden Maßnahmen jedoch weitgehend ungenutzt – und die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen bestehen fort.






