Brandenburgs Antisemitismusbeauftragter Büttner gerät unter BSW-Beschuss nach Brandanschlag und Transparenzvorwürfen
Nadeschda PärtzeltBrandenburgs Antisemitismusbeauftragter Büttner gerät unter BSW-Beschuss nach Brandanschlag und Transparenzvorwürfen
Andreas Büttner, der Antisemitismusbeauftragte des Landes Brandenburg, gerät zunehmend in die Kritik der Sahra-Wagenknecht-Allianz (BSW). Die Landtagsfraktion wirft ihm vor allem in Bezug auf seine öffentlichen Äußerungen und die Transparenz seiner Finanzen fragwürdiges Verhalten vor. Die Vorwürfe kommen nur wenige Monate nach einem Brandanschlag auf Büttners Privatgrundstück zu Beginn dieses Jahres.
Im Januar war Büttners Wohnhaus Ziel eines Brandanschlags geworden. Die Ermittlungsbehörden prüfen derzeit zwei Bekannte des Beauftragten im Zusammenhang mit dem Vorfall. Unterdessen gab sein Büro bekannt, im vergangenen Jahr 534 mutmaßlich antisemitische Vorfälle untersucht zu haben, von denen 116 als Straftaten bestätigt wurden. Die Polizei registrierte im selben Zeitraum unabhängig davon 273 antisemitische Straftaten.
Besonders deutlich äußert sich der BSW-Fraktionsvorsitzende Niels-Olaf Lüders. Im Mai warf er Büttner vor, militärische Aktionen der USA und Israels gegen den Iran herunterzuspielen. Zudem hinterfragte er die Teilnahme des Beauftragten als Redner bei einer Berliner Solidaritätskundgebung für die Bevölkerung des Iran im März. Darüber hinaus forderte Lüders mehr Transparenz bei Büttners finanziellen Angelegenheiten.
Die BSW-Fraktion will nun im Rahmen der Sitzung des Landtagspräsidiums an diesem Mittwoch Aufklärung über die geschäftlichen Aktivitäten des Beauftragten einfordern. Der BSW-Abgeordnete Christian Dorst ging noch einen Schritt weiter und stellte infrage, ob das Amt des Antisemitismusbeauftragten überhaupt notwendig sei.
Die Forderungen der BSW nach Transparenz und Rechenschaftspflicht fallen in eine Phase wachsenden politischen Drucks auf Büttner. Während die Ermittlungen zum Brandanschlag noch laufen und Fragen zu seinem beruflichen Verhalten unbeantwortet bleiben, ist die Zukunft des Beauftragten ungewiss. Die anstehende Landtagsdebatte könnte weitere Klarheit in der Angelegenheit bringen.






