Brandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue endgültig
Nadeschda PärtzeltBrandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue endgültig
Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind endgültig aus dem Dienst entlassen worden, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufgekommen waren. Die Entscheidung, die vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt wurde, folgt Berichten über verfassungsfeindliche Äußerungen der beiden. Ihre Entlassung aus der Ausbildung wurde am 26. März 2026 rechtskräftig.
Die Brandenburgische Polizeiakademie hatte die Anwärter zunächst entlassen, nachdem Ausbilder und Kollegen Alarm geschlagen hatten. Zeugen belegten mit Aussagen, dass die beiden Bemerkungen getätigt hatten, die mit den demokratischen Grundsätzen Deutschlands unvereinbar waren. Auf Vorhalt konnten die Anwärter die gegen sie vorgebrachten Belastungen nicht widerlegen.
Nach deutschem Recht müssen Beamte – und damit auch Anwärter – die freiheitlich-demokratische Grundordnung achten, wie sie im Grundgesetz verankert ist. Selbst begründete Zweifel an der Verfassungsloyalität einer Person können bereits eine Entlassung rechtfertigen. Da es sich um Probezeitbeschäftigte handelte, konnten sie jederzeit aus dem Dienst entfernt werden, falls sie als ungeeignet für den öffentlichen Dienst eingestuft wurden.
Das Oberverwaltungsgericht urteilte, dass die vorliegenden Beweise ausreichten, um die Entlassung aufrechtzuerhalten. Da keine weiteren Rechtsmittel möglich sind, ist die Entscheidung nun endgültig rechtskräftig.
Der Fall unterstreicht die hohen Anforderungen an die Verfassungstreue im deutschen öffentlichen Dienst. Beide Anwärter wurden ohne Möglichkeit der Wiedereinstellung aus ihren Positionen entfernt. Das Urteil bestätigt, dass die Verbundenheit mit demokratischen Werten eine zentrale Voraussetzung für alle Beamten bleibt.






