Berliner Gericht kippt Online-Rezeptmodell und gefährdet Apotheken-Kooperationen
Adem SeidelBerliner Gericht kippt Online-Rezeptmodell und gefährdet Apotheken-Kooperationen
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin II wirft Fragen zur Rechtmäßigkeit der Zusammenarbeit von Apotheken mit digitalen Gesundheitsplattformen auf. Die Entscheidung unterstreicht Bedenken hinsichtlich Werbebeschränkungen und der freien Apothekenwahl bei Online-Rezeptdiensten. Branchenverbände warnen, dass viele gängige Praktiken nun rechtlichen Risiken ausgesetzt sein könnten.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Online-Plattform DoktorABC, auf der Patienten zunächst einen Fragebogen ausfüllen, bevor sie sich rezeptpflichtige Medikamente auswählen. Das Gericht urteilte, dass dieses Modell bestehende Gesetze verletzt, indem es Patienten faktisch zu bestimmten Apotheken lenkt. Dadurch werde das Prinzip der freien Apothekenwahl unterlaufen, das vorsieht, dass Patienten selbstständig entscheiden, wo sie ihre Arzneimittel beziehen.
Das Urteil steht im Widerspruch zu einer früheren Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, das noch vor einem Jahr eine einstweilige Verfügung zugunsten von DoktorABC erlassen hatte. Das Berliner Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass Apotheken auch dann eine Mitverantwortung für unzulässige Werbung tragen, wenn sie die Plattformen nicht selbst betreiben.
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) untermauerte diese Position mit Verweis auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall Bloomwell. Demnach gelten Werbeverbote selbst dann, wenn Plattformen Behandlungen für bestimmte Erkrankungen bewerben, ohne konkrete Medikamente zu nennen. Folglich sei jede Zusammenarbeit zwischen Apotheken und solchen Plattformen voraussichtlich rechtswidrig.
Die AKNR erklärte nun, dass die meisten aktuellen Werbemodelle in diesem Bereich unzulässig seien. Apotheken müssten genau prüfen, ob ihre Partnerschaften mit Online-Plattformen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Das Berliner Urteil setzt Apotheken in Alarmbereitschaft bezüglich ihrer Beteiligung an digitalen Rezeptdiensten. Jede Plattform, die – selbst indirekt – rezeptpflichtige Medikamente bewirbt, könnte Partnerapotheken rechtlichen Konsequenzen aussetzen. Die Entscheidung stärkt damit die strengere Überwachung von Online-Kooperationen in der Apothekenbranche.






