14 April 2026, 18:31

Neues Gesetz: Online-Kündigungen werden ab 2026 einfacher als je zuvor

Purple shopping cart icon filled with fruits, vegetables, and grocery items on a white background, representing an ecommerce website.

Neues Gesetz: Online-Kündigungen werden ab 2026 einfacher als je zuvor

Deutschland hat ein neues Gesetz eingeführt, um die Online-Kündigung von Verträgen zu vereinfachen. Das am 5. Februar 2026 verabschiedete Gesetz verpflichtet Unternehmen, einen "Widerrufsbutton" auf ihren Websites einzubinden. Ziel der Neuregelung ist es, den Prozess für Verbraucher transparenter und zugänglicher zu gestalten.

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Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um und gilt für alle Online-Verträge. Unternehmen müssen nun einen deutlich gekennzeichneten, dauerhaft sichtbaren Button im Header oder Footer ihrer Website platzieren. Dieser soll für Nutzer jederzeit leicht auffindbar und bedienbar sein.

Um einen Widerruf einzureichen, durchlaufen Kunden ein zweistufiges Verfahren mit Bestätigungsschritt. Sie müssen ihren Namen, die Vertragsdaten sowie ihre E-Mail-Adresse angeben, bevor die Anfrage abgeschlossen wird. Nach dem Absenden ist das Unternehmen verpflichtet, umgehend eine Eingangsbestätigung – vorzugsweise per automatisierter E-Mail – zu versenden.

Die Widerrufsfrist beginnt erst, nachdem der Kunde rechtlich einwandfreie Informationen über seine Rechte erhalten hat. Zudem müssen Unternehmen ihre Widerrufsbedingungen aktualisieren und darlegen, wo sich der Button befindet. Einige werden auch ihre Datenschutzerklärungen anpassen müssen, um das neue System abzubilden.

Die neuen Vorschriften verlangen von Unternehmen, Kündigungen unkompliziert und transparent zu gestalten. Verbraucher profitieren von einem standardisierten Verfahren, während Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Websites den Anforderungen entsprechen. Das Gesetz trat Anfang 2026 nach seiner Verabschiedung offiziell in Kraft.

Quelle