Autor wegen Beleidigung von Philipp Amthor zu Strafe verurteilt – ohne Gerichtsverhandlung
Brit PutzAutor wegen Beleidigung von Philipp Amthor zu Strafe verurteilt – ohne Gerichtsverhandlung
Ein deutscher Autor muss nach einer Äußerung auf Twitter rechtliche Konsequenzen tragen, in der er den CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistischen Arsch“ bezeichnete. Der Fall, der nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs verfolgt wurde, endete mit einem Strafbefehl – obwohl der Autor in einem separaten Verfahren wegen einer ähnlichen Anklage bereits freigesprochen worden war.
Der ursprüngliche Tweet über Amthor blieb zunächst unbeachtet. Erst ein Jahr später sorgte er für Aufsehen, nachdem der Autor die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnet hatte. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren ein mit der Begründung, die Äußerung habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“. Die Ermittlungen begannen jedoch erst, nachdem die Verjährungsfrist bereits abgelaufen war.
Der Autor war bereits vor vier Jahren wegen der Beleidigung eines Politikers zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Damals endete das Verfahren zwar mit einem Freispruch, doch er warnte, dass normale Bürger oft nicht über die Mittel verfügten, um sich gegen solche Vorwürfe zu wehren. Mehr als die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland werden durch Strafbefehle erledigt – viele Angeklagte kommen so nie vor einen Richter.
Der Autor fordert die Abschaffung oder Reform des Paragrafen 188. Ohne Widerspruch innerhalb von zwei Wochen wird die aktuelle Verurteilung rechtskräftig.
Das Ergebnis des Verfahrens belastet den Autor mit einer Strafe, ohne dass es zu einer Verhandlung kam. Seine Kritik an Paragraf 188 wirft grundsätzliche Fragen auf, wie mit solchen Fällen umgegangen wird. Wird kein Einspruch eingelegt, bleibt das Urteil endgültig bestehen.






