Warum der Karsamstag trotz religiöser Bedeutung kein Feiertag ist
Karsamstag – ein stiller Feiertag ohne gesetzlichen Schutz
Der Karsamstag, der Tag vor Ostersonntag, ist ein zentraler Bestandteil der Karwoche und von großer religiöser Bedeutung. Doch in Deutschland bleibt er für viele Arbeitnehmer ein ganz normaler Werktag. Anders als Karfreitag und Ostermontag ist er kein gesetzlicher Feiertag – und damit nicht automatisch arbeitsfrei.
Der Karsamstag erinnert an den Tag, an dem Christus nach der Kreuzigung im Grab ruhte, bevor er am Ostersonntag auferstand. Da sich das Osterdatum nach dem Mondkalender richtet, fällt der Karsamstag jedes Jahr auf ein anderes Datum. 2026 wird er auf den 4. April datiert, Ostersonntag folgt am 5. April.
Während Karfreitag und Ostermontag in ganz Deutschland gesetzliche Feiertage sind, genießt der Karsamstag keinen solchen Status. Beschäftigte im Einzelhandel, in der Gastronomie oder in Schichtarbeit müssen in der Regel normal zur Arbeit erscheinen. Hohe Kundennachfrage und betriebliche Abläufe sorgen dafür, dass die meisten Geschäfte und Unternehmen geöffnet bleiben.
Ob Arbeitnehmer frei bekommen, hängt letztlich vom jeweiligen Arbeitgeber ab. Einige Unternehmen zeigen sich flexibel, doch eine bundesweite Regelung gibt es nicht. Ähnlich verhält es sich in den Nachbarländern Österreich und der Schweiz, wo der Karsamstag ebenfalls kein gesetzlicher Feiertag ist.
Für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland bleibt der Karsamstag damit ein gewöhnlicher Arbeitstag – es sei denn, der Arbeitgeber gewährt freiwillig frei. Ohne gesetzlichen Feiertagsstatus läuft der Betrieb wie gewohnt weiter. Nur wer in Betrieben mit speziellen Regelungen oder verkürzten Öffnungszeiten arbeitet, hat unter Umständen einen freien Tag.






