Verurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien gefasst
Adem SeidelVerurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien gefasst
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine geflohen. Der Vorfall hat Fragen zur Sicherheit der Hafturlaubsregelungen in Niedersachsen aufgeworfen. Die Behörden prüfen nun die Umstände seiner Flucht.
Benjamin F. ergriff nach einem Besuch bei seiner Mutter im Peiner Ortsteil Vöhrum mit seinem Motorrad die Flucht. Später wurde er nach einem Verkehrsunfall in Italien gefasst. Vor seiner Flucht waren ihm im Rahmen der Hafturlaubsregelungen bereits 38 begleitete Ausgänge gewährt worden.
Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter nach mindestens zehn Jahren Haft Lockerungen erhalten. Für unbeaufsichtigte Aktivitäten oder kurzfristigen Hafturlaub müssen Gefangene acht Jahre abgesessen haben und dürfen weder Flucht- noch Rückfallgefahr aufweisen. Zwar können Gefangene während des Urlaubs begleitet werden, doch garantiert dies keine lückenlose Überwachung oder verhindert Fluchten nicht zwingend.
Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen hat den Vorfall kritisch hinterfragt. Das zuständige Ministerium untersucht den Fall, hat sich jedoch noch nicht zu den Erkenntnissen oder möglichen Konsequenzen für die Praxis geäußert.
Die Flucht von Benjamin F. hat Schwachstellen im aktuellen System offenbart. Die Ermittlungen könnten zu Anpassungen führen, wie künftig Hafturlaub gewährt oder überwacht wird. Der Fall hat politische Aufmerksamkeit und öffentliche Kritik ausgelöst.






