Vater und Sohn an deutscher Grenze gestoppt und abgeschoben
Ein 38-jähriger Georgier und sein 14-jähriger Sohn aus Aserbaidschan wurden an der deutschen Grenze angehalten und ihnen die Einreise verweigert. Die Behörden stellten fest, dass beide die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt oder die Einreise in das Land nicht erfüllten. Später wurden sie nach der Nichteinhaltung der Einwanderungsbestimmungen in ihre Herkunftsländer zurückgeführt.
Das Duo war zunächst am Grenzübergang Ludwigsdorf an der Autobahn A4 gestoppt worden. Die deutsche Bundespolizei ermittelte, dass ihnen die erforderlichen Einreisedokumente fehlten. Der Georgier hatte seit 2023 im Schengen-Raum gelebt und ohne Genehmigung gearbeitet.
Der aserbaidschanische Junge war zuvor mit seiner Mutter nach Deutschland eingereist, obwohl ihm bereits einmal die Einreise verweigert worden war. Seine Mutter hatte das Land inzwischen verlassen, sodass er ohne legalen Status zurückblieb. Beide waren zudem an der polnischen Grenze abgewiesen worden, da sie die Einreisebedingungen nicht erfüllten.
Gegen sie wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen illegaler Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Nach Abschluss der Untersuchungen wurden sie über den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) nach Baku, Aserbaidschan, ausgeflogen. Die Rückführung erfolgte in Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
Die beiden Personen wurden aus Deutschland ausgewiesen, da sie die Aufenthalts- und Einreisebestimmungen nicht einhielten. Der Fall unterstreicht die Durchsetzungsmaßnahmen gegen unerlaubte Aufenthalte und illegale Beschäftigung im Schengen-Raum. In den offiziellen Berichten wurden keine weiteren Details zu übergeordneten Abschiebestatistiken genannt.






