Prozess um Sozialbetrug und Lohnvorenthaltung beginnt in Freiburg
Am 30. März 2026 muss sich ein 49-jähriger Mann vor dem Landgericht Freiburg wegen mehrfacher Wirtschaftsstraftaten verantworten. Die Anklagepunkte umfassen Sozialversicherungsbetrug, Lohnvorenthaltung sowie den illegalen Bezug von Corona-Hilfsgeldern. Die Ermittlungen förderten ein systematisches Ausnutzen von nicht angemeldeten Arbeitnehmern und gefälschte Antragsunterlagen für Subventionen zutage.
Der Fall geht auf eine Untersuchung des Hauptzollamts Lörrach aus dem Jahr 2016 zurück, die sich gegen ein Freiburger Bau- und Reinigungsunternehmen richtete. Dabei stellte sich heraus, dass auf einer Großbaustelle im Süden der Stadt 21 bulgarische Arbeiter ohne ordnungsgemäße Sozialversicherungsanmeldung beschäftigt wurden. Der Angeklagte soll diese Mitarbeiter nicht gemeldet haben, wodurch Beitragsrückstände in Höhe von rund 188.000 Euro entstanden.
Zwischen März 2020 und November 2021 soll der Beschuldigte zudem wiederholt Löhne einbehalten und veruntreut haben. Weitere Vorwürfe betreffen Subventionsbetrug: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, durch falsche Angaben etwa 60.000 Euro an Corona-Soforthilfen erschlichen zu haben.
Der Prozess beginnt am 30. März 2026 um 9 Uhr. Dann wird das Gericht die Beweislage gegen den Mann prüfen.
Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten Strafen wegen Sozialbetrugs, Lohnabzugs und Subventionserschleichung. Der Fall zeigt die Konsequenzen auf, die mit der Ausbeutung von Arbeitskräften und dem Missbrauch öffentlicher Mittel verbunden sind. Das Urteil wird über die rechtliche Bewertung der Vorwürfe entscheiden.






