03 May 2026, 08:37

Neue Mietregeln: Warum Mieter kaum Entlastung erwarten dürfen

Alte Werbung für ein deutsches Hotel mit einem zweistöckigen Gebäude mit rotem Dach, weißen Wänden und einem großen Fenster im zweiten Stock, mit fetter Schrift in einem dekorativen Rahmen.

Neue Mietregeln: Warum Mieter kaum Entlastung erwarten dürfen

Die Bundesregierung hat neue Maßnahmen zur Regulierung von Mietpreiserhöhungen und Kurzzeitvermietungen angekündigt. Vermieter müssen sich künftig auf strengere Vorschriften bei Möbelzuschlägen und Ferienwohnungen einstellen. Kritiker monieren jedoch, dass die Pläne das eigentliche Problem der explodierenden Wohnkosten, die vor allem durch indexgebundene Mietverträge angetrieben werden, kaum angehen.

Laut dem aktuellen Entwurf müssen Vermieter künftig zusätzliche Gebühren für möblierte Wohnungen offenlegen und begründen. Die ursprüngliche Obergrenze von fünf Prozent für voll möblierte Wohnungen wurde auf zehn Prozent angehoben – mit weiteren Ausnahmen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass mittlerweile fast ein Drittel aller Mietangebote in Deutschland als möbliert beworben wird, ein Trend, den Vermieter nutzen, um die Mietpreisbremse zu umgehen.

Zudem führte die Regierung eine Formel ein, die Mietsteigerungen bei einer Inflation von über drei Prozent leicht dämpfen soll. Doch die Maßnahme blendet aus, dass indexgebundene Verträge immer beliebter werden. Diese knüpfen Mieterhöhungen direkt an den Verbraucherpreisindex – und wurden einst von Mietervereinen wegen ihrer Transparenz befürwortet. Heute setzen vor allem große Immobilienfirmen wie Heimstaden fast ausschließlich auf solche Verträge bei Neuanmietungen.

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Auch bei Kurzzeitvermietungen verschärft der Staat die Regeln, da immer mehr Vermieter auf Ferienwohnungen umsteigen, um höhere Gewinne zu erzielen. Gleichzeitig ermöglichen indexgebundene Verträge drastische Mieterhöhungen, besonders bei sanierten Wohnungen, da die Mietpreisbremse nur den Ausgangsmietpreis begrenzt.

Die Neuregelungen zwingen Vermieter zwar, Möbelzuschläge zu erklären und einige inflationsbedingte Erhöhungen zu begrenzen. Angesichts der zunehmenden Verbreitung indexgebundener Verträge und des Booms bei möblierten Wohnungen dürften Mieter davon jedoch kaum entlastet werden. Wirksame Mietobergrenzen könnten zwar die staatlichen Ausgaben für Wohnungsbeihilfen senken, doch vonseiten der Regierung gibt es keine Anzeichen, dass sie solche einführen wird.

Quelle