10 May 2026, 16:25

Hubigs Reform: Schutz für Kinder bei häuslicher Gewalt durch Kontaktverbote

Deckblatt eines alten Buches mit dem Titel "Die Regierung einer Ehefrau oder, Wholom und angenehme Ratschläge für verheiratete Männer in einem Brief an einen Freund", aufgeschlagen auf einer Seite mit schwarzer Tinte.

Hubigs Reform: Schutz für Kinder bei häuslicher Gewalt durch Kontaktverbote

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat neue gesetzliche Maßnahmen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vorgeschlagen. Der Entwurf für eine Reform des Familienrechts sieht vor, dass Familiengerichte in bestimmten Fällen gewalttätigen Elternteilen den Kontakt zu ihren Kindern untersagen können. Ziel der Initiative ist es, für von Gewalt betroffene Familien sichere Lebensbedingungen zu schaffen.

Laut dem Reformvorschlag sollen Richter befugt sein, den Kontakt zwischen einem misshandeln­den Elternteil und seinen Kindern vorübergehend oder dauerhaft zu unterbinden – und zwar dann, wenn dieser Gewalt gegen den anderen Elternteil verübt hat und das körperliche Wohl des Kindes gefährdet ist.

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Die Familiengerichte würden jeden Fall individuell prüfen, statt pauschale Kontaktverbote auszusprechen. Dabei sollen Art, Schwere und Häufigkeit der Gewalt sowie die Wiederholungsgefahr eine Rolle spielen.

Je nach Einzelfall könnten auch weniger weitreichende Maßnahmen wie begleitete Umgangsrechte angeordnet werden. Bereits jetzt müssen Gerichte häusliche Gewalt bei Entscheidungen zu Sorge- und Umgangsrecht berücksichtigen. Hubigs Reform zielt jedoch darauf ab, die bestehenden Regelungen zu verschärfen, um Opfer besser zu schützen.

Falls der Entwurf verabschiedet wird, erhalten Richter klarere Handhabe, um bei nachgewiesener Misshandlung den Kontakt einzuschränken. Das vorrangige Ziel ist es, Kindern ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Das Justizministerium betont, dass die Entscheidungen weiterhin fallbezogen und nicht pauschal getroffen werden.

Quelle