09 May 2026, 04:28

Heinos Nachlass verklagt AfD wegen angeblicher Wahlwerbung mit seinem Namen

Deutsches Propagandaplakat der NSDAP mit zwei Männern auf einem Sofa und Text zur Parteipropaganda.

Heinos Nachlass verklagt AfD wegen angeblicher Wahlwerbung mit seinem Namen

Ein Rechtsstreit ist zwischen dem Nachlass des verstorbenen deutschen Sängers Heino und der rechtsextremen AfD im Landkreis Uckermark entbrannt. Der Konflikt begann, nachdem ein AfD-Politiker behauptet hatte, der Star hätte die Partei bei einer Kommunalwahl unterstützt. Der Fall führte bereits zu einer einstweiligen Unterlassungserklärung – weitere juristische Schritte könnten jedoch folgen.

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Im Vorfeld der Kreistagswahlen im April veröffentlichte der AfD-Politiker Felix Teichner eine Nachricht in den sozialen Medien. Darin hieß es: „Am Sonntag würde Heino für Felix stimmen.“ Die Äußerung zog schnell Kritik auf sich, insbesondere von Heinos Manager, der jede Verbindung zwischen dem Sänger und rechtsextremer Politik zurückwies.

Nach einer rechtlichen Intervention durch Heinos Nachlass wurde der Beitrag gelöscht. Der AfD-Kreisverband Uckermark unterzeichnete daraufhin eine Unterlassungserklärung, in der er sich verpflichtete, Heinos Namen künftig nicht mehr für Wahlkampfzwecke zu nutzen. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung würde finanzielle Strafen nach sich ziehen.

Doch der Streit könnte damit noch nicht beendet sein. Heinos Vertreter bereiten nun eine separate Klage wegen Rufschädigung vor. Rechts- und Markenexperten prüfen derzeit den immateriellen Schaden, der durch die unbefugte Nutzung des Namens des Sängers entstanden ist.

Der AfD-Kreisverband Uckermark hat zugesagt, Heino in der politischen Werbung nicht mehr zu erwähnen. Dennoch strebt der Nachlass weiterhin eine Entschädigung für die Beeinträchtigung der Marke des Sängers an. Der Ausgang dieses Rechtsstreits bleibt ungewiss.

Quelle