Gericht blockiert Zugang zu mutmaßlichen Stasi-Akten über Angela Merkel
Adem SeidelGericht blockiert Zugang zu mutmaßlichen Stasi-Akten über Angela Merkel
Ein in Berlin ansässiger Autor hat einen Rechtsstreit um den Zugang zu Stasi-Akten über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel verloren. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage gegen das Bundesarchiv ab, das die Herausgabe der Unterlagen verweigert hatte. Der Autor hatte die Dokumente für ein Buchprojekt über Institutionen der DDR angefordert.
Das Gericht entschied, dass der Autor keinen Anspruch auf vollständigen Zugang zu Merkels Stasi-Akten habe. Nach dem Stasi-Unterlagengesetz werden Akte nur an bestimmte Personengruppen freigegeben, etwa an ehemalige politische Häftlinge oder Persönlichkeiten mit einer direkten Verbindung zum Regime. Merkel übte während der aktiven Phase der Stasi kein öffentliches Amt aus, und das Gericht fand keine Belege dafür, dass sie von der Behörde gezielt überwacht oder begünstigt wurde.
Das Bundesarchiv hatte zuvor erklärt, es gebe keine "freigabefähigen Unterlagen" über Merkel. Das Gesetz abwägt zwischen dem Schutz der Privatsphäre und dem öffentlichen Interesse und verlangt den Nachweis einer Stasi-Beteiligung oder historischer Bedeutung, bevor eine Offenlegung erfolgt. Da der Autor diese Voraussetzungen nicht erfüllte, wurde sein Antrag abgelehnt.
Dem Kläger bleibt die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Eine weitere Anfechtung könnte vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht werden, falls er den Fall weiterverfolgen möchte.
Das Urteil bestätigt die Position des Bundesarchivs, dass Merkels Stasi-Akten – sofern sie existieren – weiterhin unter Verschluss bleiben. Ohne Beweise dafür, dass sie während der Stasi-Ära Ziel von Überwachung war oder als öffentliche Figur galt, wird kein Zugang gewährt. Der Fall verdeutlicht die strengen Auflagen, die für die Freigabe solcher historischen Dokumente gelten.






