EU-Richtlinie verlangt "Kündigungsbutton" für Verbraucher ab Juni 2024
Alex FlantzEU-Richtlinie verlangt "Kündigungsbutton" für Verbraucher ab Juni 2024
Eine neue EU-Richtlinie wird die Stornierung von Verträgen im Internet für Verbraucher vereinfachen. Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen, die dem deutschen Recht unterliegen, auf ihren Websites einen deutlich gekennzeichneten „Kündigungsbutton“ anzeigen. Ziel der Regelung ist es, die digitale Beendigung von Verträgen zu erleichtern.
Die Vorgabe gilt für alle Verträge, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen. Andere EU-Länder setzen die Richtlinie nach ihren nationalen Gesetzen um. Der Button muss dabei mindestens so leicht auffindbar sein wie der ursprüngliche Bestell- oder Registrierungsvorgang.
Fehlt der Button auf der Website, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern – deutlich länger als das unveränderte Standardrecht von 14 Tagen. Nach Betätigung des Buttons müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail, erhalten.
Der neue Button ändert nichts an den bestehenden Widerrufsrechten. Er schafft lediglich eine unkomplizierte Möglichkeit, Verträge online zu kündigen. Unternehmen sind gut beraten, die Vorgabe einzuhalten, um eine Verlängerung der Kündigungsfrist für ihre Kunden zu vermeiden.






