Einigung auf Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum FLAF ab 2028
Bund und Länder haben sich auf eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt ab 2028 geeinigt. Die Einigung folgt monatelangen Verhandlungen über die Finanzierung der Entlastung. Beide Seiten haben sich nun auf ein gemeinsames Finanzierungskonzept verständigt, um die entstehende Deckungslücke zu schließen.
Die Gespräche waren zunächst ins Stocken geraten, nachdem die Bundesregierung vorgeschlagen hatte, die Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Anpassung der Länderanteile an den Steuereinnahmen zu finanzieren. Die Länder lehnten dies ab und forderten stattdessen einen Ausgleich vom Bund, da sie die Verantwortung für die Steuerentlastung bei Berlin sahen. Im Rahmen der Vereinbarung fließen zudem Mittel aus dem EU-Aufbaufonds „Resilience and Recovery Facility“ in die Finanzierung ein.
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) bestätigte, dass die Finanzierungslücke von 600 Millionen Euro im FLAF nun geschlossen sei. Die Länder werden ein Drittel der durch die Senkung der Lohnnebenkosten entstehenden 200-Millionen-Euro-Lücke übernehmen. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) ergänzte, dass sich auch Länder und Gemeinden an der Finanzierung des Fonds beteiligen werden.
Anton Mattle (ÖVP), Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte das Ergebnis, gab jedoch keine weiteren Details bekannt. Die finanzielle Beteiligung der Länder ist vorerst auf das Jahr 2028 befristet. Eine langfristige Lösung soll im Rahmen der nächsten Finanzausgleichsverhandlungen ab 2029 ausgearbeitet werden.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die Arbeitgeberbeiträge zum FLAF ab 2028 um einen Prozentpunkt sinken. Die Länder übernehmen einen Teil der daraus resultierenden Finanzierungslücke für ein Jahr, während weitere Gespräche eine dauerhafte Lösung ab 2029 bringen sollen. Zudem werden EU-Aufbaumittel genutzt, um die Kosten auszugleichen.






