dbb kritisiert Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht
Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) hat weitreichende Änderungen an der von der Bundesregierung geplanten Besoldungsreform für Bundesbedienstete gefordert. Zwar begrüßt der Verband das Vorhaben grundsätzlich, kritisiert jedoch zentrale Teile des Gesetzesentwurfs als verfassungswidrig.
Die von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorangetriebene Reform sieht vor, die Einstiegsgehälter für Neueinstellungen zu erhöhen, indem sie direkt in die zweite Besoldungsstufe eingruppiert werden. Doch der dbb hält den aktuellen Entwurf für rechtlich bedenklich und dringt auf Nachbesserungen.
Ein Hauptkritikpunkt des Verbandes betrifft die Missachtung der Differenzierungsregel, die Mindestabstände zwischen den Besoldungsgruppen vorschreibt. Nach Dobrindts Plan würde der Unterschied zwischen den höheren Dienstgraden B3 und B4 auf nur noch 1,6 Prozent schrumpfen – ein Wert, den der dbb als unzureichend bezeichnet. Zudem wirft die Organisation der Regierung vor, das „Alleinverdienerprinzip“ aufgegeben zu haben, das bisher die Besoldung allein am individuellen Einkommen ausrichtete.
Stattdessen geht der neue Entwurf von einem zusätzlichen Partnereinkommen von rund 20.000 Euro jährlich bei der Gehaltsberechnung aus. Der dbb hält diese Annahme für ungerecht, da Beamte keinen Einfluss auf das Einkommen ihrer Partner hätten. Die Regelung sei „unzulässig“ und verstoße gegen verfassungsrechtliche Grundsätze.
Über diese strukturellen Bedenken hinaus moniert der Verband, dass die Gehaltserhöhungen zwischen den Besoldungsgruppen ungleich ausfallen: Beamte im höheren Dienst (B-Besoldung) erhielten geringere Zuwächse als Beschäftigte in der unteren A-Besoldung – obwohl die Reform eigentlich mehr Gerechtigkeit schaffen solle. Das Innenministerium hat bisher keine Stellung zu den Differenzen in der B-Besoldung genommen.
In seiner rechtlichen Bewertung beruft sich der dbb auf zwei verfassungsrechtliche Prinzipien: das Leistungsprinzip, das die Besoldung an die individuelle Leistung knüpft, und die Differenzierungsregel, die klare Abstufungen zwischen den Dienstgraden garantiert. Beide, so der Verband, würden durch den aktuellen Entwurf unterlaufen.
Die Forderungen des dbb erhöhen den Druck auf die Regierung, den Gesetzentwurf vor der weiteren Beratung nachzubessern. Bleibt der Entwurf unverändert, drohen Klagen wegen Verstößen gegen verfassungsmäßige Besoldungsgrundsätze. Der Verband fordert eine „kritische Überprüfung“ der Abstände in der B-Besoldung sowie die Streichung der Partnereinkommensannahme.






