DAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026
Alex FlantzDAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026
DAK-Gesundheit warnt Apotheken vor neuen Abrechnungsregeln für Kostenvoranschläge und Rechnungen
Ab dem 1. Mai 2026 können falsche Preis- oder Mehrwertsteuerangaben zu Ablehnungen und Streitigkeiten führen. Die Krankenkasse hat strenge Richtlinien erlassen, um Sanktionen zu vermeiden.
Apotheken müssen künftig bei der elektronischen Bearbeitung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen sowohl die Preise als auch die Mehrwertsteuerdetails angeben. In den meisten Fällen ist der Nettopreis (ohne Mehrwertsteuer) anzugeben – sofern nicht vertraglich die Angabe von Bruttopreisen vereinbart wurde.
Als Standard-Mehrwertsteuerkennzeichen für die automatisierte Abrechnung gelten "Netto (regulärer Mehrwertsteuersatz)" und "Netto (ermäßigter Mehrwertsteuersatz)". In den Systemen müssen Apotheken hierfür "1" für den vollen Steuersatz und "2" für den ermäßigten Satz verwenden. Ausnahmen gelten, wenn Bruttopreise vertraglich festgelegt sind oder eine Mehrwertsteuerbefreiung vorliegt.
In solchen Fällen darf im automatisierten Abrechnungssystem kein Mehrwertsteuerkennzeichen erscheinen. Die DAK-Gesundheit betont, dass Verstöße gegen diese Regeln zu abgelehnten Ansprüchen und Abrechnungskomplikationen führen können.
Die neuen Vorgaben treten am 1. Mai 2026 in Kraft. Apotheken, die sich nicht daran halten, riskieren Verzögerungen und finanzielle Auseinandersetzungen. Eine klare Einhaltung der Mehrwertsteuer- und Preisvorgaben wird für einen reibungslosen Ablauf entscheidend sein.






