Bundesgerichtshof urteilt: Bauunternehmen zahlt volle Silo-Reparaturkosten
Adem SeidelBundesgerichtshof urteilt: Bauunternehmen zahlt volle Silo-Reparaturkosten
Ein jahrelanger Rechtsstreit um einen mangelhaften Silo ist mit einem richtungsweisenden Urteil des höchsten deutschen Gerichts beendet worden. Der Fall begann, als ein Landwirt im Jahr 2010 Risse und unebene Flächen in einem neu errichteten Silo entdeckte. Nach Jahren juristischer Auseinandersetzungen hat der Bundesgerichtshof nun verfügt, dass das Bauunternehmen sämtliche Reparaturkosten übernehmen muss.
Der Silo war im September 2010 von einer vom Landwirt beauftragten Baufirma fertiggestellt worden. Kurz darauf traten Mängel wie Risse und unebene Oberflächen zutage. Trotz dieser Probleme nutzte der Landwirt die Anlage noch mehrere Jahre lang.
2013 leitete der Landwirt ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um den Zustand des Silos bewerten zu lassen. Zwei Jahre später reichte er eine Klage über 120.000 Euro ein, um die Vorfinanzierung der Reparaturkosten abzudecken. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht und sprach ihm die geforderte Summe zu.
Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Entschädigung später jedoch um ein Drittel. Es argumentierte, der Landwirt habe über Jahre hinweg Nutzen aus dem Silo gezogen und müsse sich daher an den Kosten beteiligen. Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof, der das vorherige Urteil aufhob.
Das höchste Gericht entschied, dass das Bauunternehmen die Mängel vollständig beheben muss – unabhängig davon, wie lange der Silo genutzt wurde oder in welchem Zustand er sich nach den Reparaturen befindet. Laut Urteil steht dem Landwirten ein mangelfreier Silo zu, wie ursprünglich zugesichert.
Mit dem endgültigen Urteil wird bestätigt, dass das Bauunternehmen die gesamten Kosten für die Instandsetzung des Silos tragen muss. Diese Entscheidung stärkt den Grundsatz, dass Auftragnehmer für mangelfreie Leistungen verantwortlich sind – selbst wenn der Kunde die Anlage jahrelang genutzt hat. Der Landwirt erhält nun die volle Entschädigung, um den Silo in den vertraglich vereinbarten Zustand zu versetzen.






