Bund der Steuerzahler klagt: Kann die GEZ-Gebühr von der Steuer abgesetzt werden?
Brit PutzBund der Steuerzahler klagt: Kann die GEZ-Gebühr von der Steuer abgesetzt werden?
Der Bund der Steuerzahler klagt gegen den Rundfunkbeitrag, auch als GEZ-Gebühr bekannt, und fordert dessen steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung. Sollte das Gericht der Klage stattgeben, könnte dies Millionen Haushalte in Deutschland betreffen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine Musterklage vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. Ein Kläger hatte versucht, die rund 220 Euro Rundfunkgebühren für 2024 in seiner Steuererklärung als Sonderausgabe geltend zu machen. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab, woraufhin der Rechtsstreit eingeleitet wurde.
Bei Erfolg könnte die Gebühr als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe anerkannt werden. Die tatsächliche Ersparnis hinge vom individuellen Steuersatz ab: Wer 20 Prozent zahlt, könnte etwa 44 Euro pro Jahr sparen, bei 30 Prozent wären es rund 66 Euro. Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz könnten jährlich fast 93 Euro zurückerhalten.
Die Entscheidung des Gerichts wird klären, ob der Rundfunkbeitrag steuermindernd geltend gemacht werden kann. Ein Erfolg der Kläger würde es Steuerzahlern ermöglichen, ihre Steuerlast um einen Teil der Gebühr zu verringern. Das Urteil könnte zudem Präzedenzcharakter für künftige Klagen gegen öffentliche Pflichtabgaben haben.






