Brandenburg revolutioniert Professoren-Berufungen mit neuem Turbo-Gesetz
Nadeschda PärtzeltBrandenburg revolutioniert Professoren-Berufungen mit neuem Turbo-Gesetz
Brandenburg beschleunigt Berufungen von Professoren mit neuem Gesetz
Brandenburg hat ein neues Gesetz verabschiedet, um die Berufung von Professoren an seinen Hochschulen deutlich zu beschleunigen. Die Maßnahme soll das oft jahrelange Verfahren auf sechs bis zwölf Monate verkürzen. Zudem erhalten die Universitäten in Ausnahmefällen mehr Entscheidungsbefugnis bei der Besetzung von Lehrstühlen.
Bisher zogen sich Berufungsverfahren in Brandenburg häufig ein bis zwei Jahre hin. Das neue Gesetz ermöglicht es den Hochschulen, in besonderen Fällen Professoren ohne öffentliche Ausschreibung dauerhaft zu berufen oder zu befördern. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Qualifikationen bei der Auswahl stärker gewichtet werden.
Die regierende Koalition aus SPD und CDU stimmte für das Gesetz. Studentenvertretungen und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hatten zuvor Bedenken geäußert, dass privat finanzierte Einrichtungen Dekanen zu viel Einfluss einräumen könnten. Die AfD schlug vor, dass Partnerschaften zwischen Hochschulen und externen Geldgebern der parlamentarischen Zustimmung bedürfen – dieser Vorschlag fand jedoch keine ausreichende Unterstützung.
Bei der Abstimmung enthielt sich die AfD-Fraktion, während die BSW-Fraktion gegen den Gesetzentwurf stimmte. Die BSW-Abgeordnete Jenny Meyer kritisierte, das Gesetz schaffe Sonderrechte, die sich auf andere Investoren ausweiten ließen.
Mit dem neuen Gesetz können Brandenburgs Hochschulen Professoren schneller berufen als in jedem anderen Bundesland. Zudem bleibt die Möglichkeit bestehen, in Ausnahmefällen auf öffentliche Ausschreibungen zu verzichten. Die Änderungen sollen die Personalbeschaffung effizienter gestalten, ohne die akademischen Standards zu senken.






