Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei gefälschter ETA-Website
Adem SeidelBielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei gefälschter ETA-Website
Paar aus Bielefeld entgeht im März 2026 nur knapp einem Betrug mit gefälschter ETA-Website – 240 Euro fast verloren
Ein Paar aus Bielefeld ist im März 2026 nur knapp einem Betrug in Höhe von 240 Euro entgangen, als es auf eine gefälschte Website für die elektronische Einreiseerlaubnis (ETA) hereinfiel. Die beiden hatten vor ihrer Reise ins Vereinigte Königreich online nach einer Reisegenehmigung gesucht. Der Vorfall zeigt die anhaltenden Risiken für Reisende, die eine Electronic Travel Authorisation (ETA) beantragen.
Das Paar begann den Antrag über eine Website, die es über eine Suchmaschine gefunden hatte. Wie verlangt, gab es persönliche Daten und Kreditkarteninformationen ein. Als die Gesamtzahlung auf etwa 240 Euro anstieg, wurden die beiden misstrauisch.
Ihre Bank griff ein und blockierte die Transaktion. Das Paar erstattete daraufhin am 13. März 2026 Online-Anzeige bei der Polizei. Die Behörden bestätigten später, dass es sich um eine betrügerische Website handelte.
Seit fast einem Jahr ist die ETA für Reisende in das Vereinigte Königreich verpflichtend. Der offizielle Antrag muss direkt bei den britischen Behörden unter https://www.gov.uk/eta gestellt werden. Eine echte ETA kostet 18,50 Euro pro Person. Die Verbraucherzentrale rät Reisenden, Websites vor der Eingabe von Zahlungsdaten genau zu prüfen.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Der Fall dient als Mahnung, für ETA-Anträge ausschließlich das offizielle Portal der britischen Regierung zu nutzen. Betrügerische Websites locken weiterhin mit überhöhten Gebühren und gefälschten Formularen.






