19 June 2026, 10:20

BGH entscheidet über Transparenz der Schufa-Bonitätsbewertung nach DSGVO

Schufa vor Gericht: Ein veralteter Streit - Mit Konsequenzen für die Zukunft der KI

BGH entscheidet über Transparenz der Schufa-Bonitätsbewertung nach DSGVO

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird in Kürze entscheiden, wie detailliert die Schufa über ihre Bonitätsbewertung nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auskunft erteilen muss. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Transparenz algorithmischer Entscheidungen und die Frage, wie viel Einsicht Verbraucher in die Bewertungskriterien erhalten sollen. Fünf Kläger halten die bisherigen Angaben des Unternehmens für unzureichend.

Die Schufa führte im März 2023 ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf definierte Kriterien berücksichtigt. Das Unternehmen behauptet, damit bereits zukünftige Standards zu erfüllen, da alle Faktoren und deren Gewichtung offengelegt würden.

Die Kläger argumentieren jedoch, dass die aktuellen Erläuterungen nicht ausreichen. Sie fordern tiefere Einblicke in die Berechnungslogik hinter ihren Bonitätswerten. Die Schufa betont hingegen, dass ihre Angaben den geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechen.

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Ein neues rechtliches Rahmenwerk für „materielle Scoring-Systeme“ tritt im November 2026 in Kraft. Die Schufa plant, ihr aktualisiertes Modell bis Ende 2028 vollständig einzuführen und damit die ältere, komplexere Version abzulösen.

Die Entscheidung des BGH wird zeigen, ob die Schufa-Auskünfte den DSGVO-Transparenzregeln genügen. Zudem könnte sie einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie automatisierte Entscheidungsprozesse ihre Abläufe offenlegen müssen. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf zukünftige datenbasierte Bewertungen in verschiedenen Branchen haben.

Quelle