BfV will mehr Macht gegen hybride Bedrohungen – doch die Kritik wächst
Adem SeidelWas gibt es für die Verfassungsreform des Verfassungsschutzes vorzuschlagen? - BfV will mehr Macht gegen hybride Bedrohungen – doch die Kritik wächst
Bundesnachrichtendienst BfV dringt auf erweiterte Befugnisse gegen hybride Bedrohungen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) strebt größere Kompetenzen an, um hybride Gefahren wirksamer zu bekämpfen. Innenminister Alexander Dobrindt will die Behörde zu einer operativ handlungsfähigen Einheit umgestalten – vor allem als Reaktion auf russische Cyberangriffe und Desinformationskampagnen. Die geplanten Reformen sorgen jedoch für Diskussionen: Einige Abgeordnete fordern im Gegenzug strengere Kontrollmechanismen, sollte es zu einer Ausweitung der Befugnisse kommen.
Die vorgesehenen Änderungen würden es dem BfV ermöglichen, in bestimmten Fällen direkt einzugreifen, statt sich wie bisher auf die reine Informationsbeschaffung zu beschränken. Dazu gehört auch die präventive Abwehr von Bedrohungen unter strengen rechtlichen Auflagen. Zudem soll die Schwelle für die Weitergabe von Daten an die Polizei gesenkt werden, während die Speicherfristen für personenbezogene Informationen verlängert werden.
Im Fokus der Reformen stehen konkrete Risikobereiche wie die Finanzierung rechtsextremer Gruppen, islamistische Rekrutierungsbemühungen sowie gewaltbereite Planungen aus dem linksextremen Spektrum. Sachsens Innenminister unterstützt Dobrindts Vorstoß, dem BfV die Federführung bei der Koordination zwischen Bund und Ländern zu übertragen. Unklar bleibt jedoch, wie erfolgreich frühere Versuche einer Zusammenarbeit mit Polizei oder Militärischem Abschirmdienst (MAD) bei der Aufklärung russischer Einflussnahme waren – entsprechende Akten sind nicht öffentlich einsehbar.
Kritische Stimmen aus der Opposition sind im Reformprozess kaum vertreten. Weder die AfD noch die Linke verfügen über Sitze im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr). Konstantin von Notz von den Grünen, einziges oppositionelles Mitglied im Gremium, betont, dass jede Erweiterung der Befugnisse verfassungskonform erfolgen und mit verschärften Überwachungsinstrumenten einhergehen müsse.
Der Reformdruck spiegelt die wachsende Sorge vor hybriden Bedrohungen wider – allen voran denen aus Russland. Doch wie die praktische Zusammenarbeit des BfV mit anderen Sicherheitsbehörden konkret aussehen soll, bleibt vorerst vage.
Sollten die Pläne verabschiedet werden, würde dies einen tiefgreifenden Wandel für den Verfassungsschutz bedeuten: mehr operative Handlungsfreiheit und erweiterte Möglichkeiten zum Datenaustausch. Gleichzeitig wären strengere Kontrollen nötig, um verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen. Die endgültige Entscheidung liegt bei den Abgeordneten, die Sicherheitsinteressen und rechtliche Schutzmechanismen in Einklang bringen müssen.






