A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt
Rechtliche Auseinandersetzungen verzögern das Projekt weiter – eine entscheidende Gerichtsentscheidung wird für nächste Woche erwartet.
2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Abschnitt der Autobahn eingereicht. Das Gericht gab dem BUND zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und ein zusätzliches Verfahren folgten. Eine weitere Klage wurde 2024 eingereicht, der Fall ist bis heute nicht abgeschlossen.
Der südliche Abschnitt der A39 soll von Wolfsburg bis Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn führen. Laut Autobahn GmbH liegt für diese Strecke zwar der Planfeststellungsbeschluss vor, doch aufgrund der laufenden Rechtsstreitigkeiten können die Bauarbeiten nicht beginnen. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der künftigen Anschlussstelle Ehra ein neuer Rastplatz, Tappenbecker Moor, geplant.
Für die jüngste Klage des BUND ist am 23. Juni eine mündliche Verhandlung angesetzt. Die für Dienstag erwartete Gerichtsentscheidung wird darüber bestimmen, ob der Bau in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden kann.
Das anstehende Urteil wird klären, ob die Arbeiten an der A39 wiederaufgenommen werden dürfen. Nach Fertigstellung soll die Autobahn Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden und an die A7 anschließen. Die Entscheidung wird maßgeblich Einfluss auf den Zeitplan und den Umfang des Projekts haben.






